Corona-Schulöffnung
Liebe Eltern,
auf Grundlage der 17. EDVO des LSA hat das Bildungsministerium folgende Regelungen zur Umsetzung in den Schulen festgelegt:
Mund-Nasen-Schutz
Die Maskenpflicht entfällt. Freiwillig kann diese jedoch weiterhin getragen werden.
Mindestabstand
Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist eine Empfehlung- keine Verpflichtung.
Testungen
Verpflichtend bleibt die Regelung zur Testung.
Die Schülerinnen und Schüler testen sich bis zum 10. April an mindestens drei Tagen in der Woche. In der Zeit vom 19. April bis zum 24. April wird am ersten Unterrichtstag nach den Ferien und an einem weiteren Schultag in dieser Woche getestet.
Weiterhin ist die Testung unter Aufsicht in der Schule möglich bzw. mittels Nachweis durch ein Testzentrum, Apotheke und Arzt/Ärztin.
Bis zum 24. April müssen Besucher, die nicht geimpft bzw. genesen sind, einen Testnachweis vorlegen. Nach dem 24. April entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen.
Ihr Grundschulteam
- Einverständniserklärung Selbsttest
- 17. SARS-CoV-2-EindV.pdf
- Regelungen zum Infektionsschutzgesetz an Schulen ab 04.04.22
- Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Schülern
- Antworten für Eltern auf häufig gestellte Fragen