Lockdown-Schulöffnung
Liebe Eltern,
aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.21 ist auch unsere Schule von der Schulschließung betroffen. Eine Nutzung der Notbetreuung ist für Eltern aus systemrelevanten Berufen, alleinerziehende Eltern und Härtefällen möglich. Bitte verwenden Sie das Formular zur Notbetreuung (siehe Schulhomepage bzw. Homepage der Stadt)! Sollten Sie keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, ist ein formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei Frau Dr. Radig (Fachbereich Bildung Stadt Halle (S.) möglich.
- Rahmenplan für Hygienemaßnahmen
- Nachweis Notbetreuung
- 9. Eindämmungsverordnung des LSA 15.12.2020
- Erste Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) 24.12.20
- Erklärung (nach 5-tägiger Abwesenheit in der Schule abzugeben)
- Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Schülern
- Überblick der Corona-Maßnahmen in Schulen, Kitas und Horten
- Antworten für Eltern auf häufig gestellte Fragen
Liebe Eltern,
auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) Nr. 6/20 werden ab 26.10.20 veränderte Bedingungen in der Schulorganisation notwendig. Außer im Unterrichtsraum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Schüler, Schülerinnen und Lehrpersonal verpflichtend. Bis auf Weiteres erfolgt der Unterricht von der 1. bis. 5. Stunde auf Klassenlehrerbasis. Wie bisher treffen sich alle Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn auf dem klassenspezifisch zugewiesenen Stellplatz. Diese Verfahrensweise wird zukünftig auch nach Beendigung der Hofpausen organisiert.
Weiterhin ist für Eltern und schulfremde Personen ein Mund- und Nasenschutz im Schulgebäude und Schulgelände notwendig. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit per Mail oder Telefon Ihre Anfragen zu klären. Auf unserer Homepage finden Sie dazu auch die Mailkontakte der Lehrer/in. Sollte ein persönliches Gespräch notwendig werden, melden Sie sich bitte im Schulsekretariat an.
Der "Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektionsschutz- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie" ist weiterhin zu berücksichtigen.
Hinweis: Nach einem Urlaubsaufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands ist kein Test auf das SARS-CoV-2-Virus verpflichtend, jedoch kostenfrei möglich. Bei einem Aufenthalt in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands ist ein Test zwingend notwendig.
Liebe Eltern,
die Zeit bleibt schwierig und verlangt von uns viele Kompromisse, Geduld und Durchhaltevermögen. Unser Schulteam geht im höchsten Maße verantwortungsvoll mit den momentanen Herausforderungen bei der Gestaltung unseres Schullebens um. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
gez. B. Brück-Ladwig
Schulleiterin